Berliner Solargesetz – Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen

Berliner Solargesetz – Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin ein verbindliches Solargesetz, das den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäudedächern beschleunigen soll. Damit verfolgt die Hauptstadt ambitionierte Klimaziele – und Eigentümer:innen, die neu bauen oder sanieren, stehen in der Pflicht.

Was schreibt das Berliner Solargesetz vor?

Die Solarpflicht gilt für alle Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen, bei denen die Dachfläche mindestens 50 m² beträgt. In diesen Fällen müssen mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden.

Für Mehrfamilienhäuser gibt es zusätzlich konkrete Mindestleistungen in Kilowatt-Peak (kWp), gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 1–5 Einheiten: mind. 2 kWp
  • 6–10 Einheiten: mind. 6 kWp
  • 11–30 Einheiten: mind. 12 kWp
  • ab 31 Einheiten: mind. 18 kWp

Damit stellt das Gesetz sicher, dass auch größere Wohngebäude ihren Beitrag zur Energiewende leisten – nicht nur über die Dachfläche, sondern auch über die Strombedarfe ihrer Bewohner:innen.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Regelung betrifft:

  • Private Bauherren
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Gewerbliche Immobilienentwickler

Auch Bestandsgebäude können betroffen sein – nämlich dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird (z. B. Neueindeckung).

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die Solarpflicht verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 25.000 €. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ist für die Durchsetzung zuständig und kann auch Nachweise über die Umsetzung verlangen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. In Einzelfällen kann die Solarpflicht entfallen – etwa wenn technische, denkmalrechtliche oder wirtschaftliche Gründe eine Umsetzung unmöglich oder unzumutbar machen. Eine Befreiung muss jedoch beantragt und begründet werden.

Fazit

Das Berliner Solargesetz ist ein wichtiger Hebel für mehr solare Stromproduktion im urbanen Raum – und es bringt konkrete Verpflichtungen für Bauherr:innen mit sich. Wer jetzt neu baut oder das Dach saniert, sollte frühzeitig die Planung einer PV-Anlage mitdenken. So lassen sich nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristige Energiekosten senken und Immobilienwerte steigern.

Solaran unterstützt Eigentümergemeinschaften bei der strukturierten Umsetzung der Solarpflicht – von der Potenzialanalyse (inkl. Verschattungsanalyse) bis zur Installation.

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