Mieterstrom 2025 – Bürokratieabbau macht den Weg frei für solare Energie

Mieterstrom 2025 – Bürokratieabbau macht den Weg frei für solare Energie

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Veränderungen für das Mieterstrommodell in Deutschland. Durch gesetzliche Anpassungen und technische Fortschritte wird die Umsetzung von Mieterstromprojekten für Vermieter und Mieter einfacher und attraktiver.

Gesetzliche Neuerungen erleichtern den Einstieg

Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV)

Mit dem Solarpaket I wurde die GGV eingeführt, eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrommodell. Hierbei liefern Betreiber von PV-Anlagen nur den erzeugten PV-Strom an die Bewohner eines Gebäudes. Zusätzlich benötigter Netz-Strom wird von den einzelnen Haushalten über einen zweiten Vertrag individuell zugekauft. Das reduziert bürokratische Hürden und wirtschaftliche Risiken für die Betreibergemeinschaft erheblich.

Wegfall der 100-kWp-Grenze

Seit 2025 entfällt die bisherige Begrenzung von 100 kWp für den Mieterstromzuschlag. Dies ermöglicht auch größeren Photovoltaikanlagen, von der Förderung zu profitieren.

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt steuerliche Erleichterungen für Vermieter:

  • Umsatzsteuerbefreiung für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp.
  • Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen bis zu bestimmten Größen.
  • Sonderabschreibungen und gewerbesteuerliche Erleichterungen für Wohnungsunternehmen.

Technische Entwicklungen unterstützen die Umsetzung

Smart Meter Rollout

Ab 2025 sind digitale Stromzähler (Smart Meter) für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh oder mit PV-Anlagen über 7 kWp verpflichtend. Diese ermöglichen genauere Abrechnungen und die Nutzung dynamischer Stromtarife.

Standardisierung der Marktkommunikation

Ab dem 6. Juni 2025 wird die Marktkommunikation für Mieterstromprojekte standardisiert. Das erleichtert den Wechsel von Mietern und die Integration neuer Projekte erheblich.

Wirtschaftliche Aspekte machen Mieterstrom attraktiver

Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag beträgt 2025 je nach Anlagengröße zwischen 2,0 und 3,8 ct/kWh. Dieser Zuschlag verbessert die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten erheblich.

Förderprogramme

Neben dem Mieterstromzuschlag können Vermieter von KfW-Programmen und regionalen Förderungen profitieren, die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher bieten.

Fazit

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen, technischen Fortschritten und finanziellen Anreizen ist 2025 ein idealer Zeitpunkt, um in Mieterstromprojekte zu investieren. Die Vereinfachungen reduzieren den Aufwand für Vermieter und ermöglichen Mietern den Zugang zu günstigem, lokal erzeugtem Strom.

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