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0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen: So profitieren Eigentümer von der Steuerbefreiung
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein entscheidender steuerlicher Vorteil für alle, die in Solarenergie investieren wollen: Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet: Für Lieferung und Installation fällt kein Cent Umsatzsteuer mehr an – vorausgesetzt, die Anlage erfüllt bestimmte Voraussetzungen. Für viele Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist das ein echter Gamechanger.
Was bedeutet die 0 %-Regelung konkret?
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen mit bis zu 30 kWp (Kilowatt peak) ein Umsatzsteuersatz von 0 % gilt – sofern die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Begrenzung pro Wohneinheit, sodass bei z.B. 5 Wohnungen im Haus eine Anlage von bis zu 150 kWp von der Umsatzsteuer befreit ist.
Das heißt:
- Keine 19 % Mehrwertsteuer mehr auf die Solaranlage selbst,
- Keine 19 % auf Wechselrichter, Montagesysteme oder Speicher,
- Keine Mehrwertsteuer auf die Handwerkerleistung.
Diese Regelung gilt automatisch – es ist kein Antrag oder Nachweis beim Finanzamt notwendig. Sie wird einfach direkt in der Rechnung des Solarunternehmens berücksichtigt.
Wer profitiert davon?
Die 0 %-Regelung ist besonders attraktiv für:
- Private Hauseigentümer, die Solaranlagen selbst nutzen oder vermieten,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), die gemeinschaftlich investieren,
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die den Strom für Allgemeinflächen (z. B. Treppenhaus, Aufzug) oder per Mieterstrommodell an ihre Mieter liefern möchten.
Gerade bei größeren Wohnanlagen kann der Steuervorteil schnell mehrere Tausend Euro ausmachen – ein erheblicher finanzieller Anreiz, in nachhaltige Energie zu investieren.
Was ist bei der Umsetzung zu beachten?
Damit die Steuerbefreiung gilt, muss die Photovoltaikanlage:
- Maximal 30 kWp Leistung haben (pro wirtschaftlich eigenständiger Einheit),
- Auf einem Wohngebäude installiert werden (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnheim),
- Oder in unmittelbarer Nähe dazu errichtet werden (z. B. auf einer Garage oder einem Nebengebäude auf demselben Grundstück).
Wichtig: Auch Batteriespeicher und Wallboxen für E-Autos sind umsatzsteuerfrei, wenn sie zusammen mit der PV-Anlage installiert werden.
Solaran macht’s einfach
Bei Solaran unterstützen wir Eigentümer dabei, von der 0 %-Regelung bestmöglich zu profitieren. Unsere Partnerunternehmen erstellen Angebote und Rechnungen bereits umsatzsteuerfrei. Darüberhinaus beraten wir individuell, wie sich diese Ersparnis optimal nutzen lässt – etwa durch die Kombination mit Mieterstrom, Speicherlösungen oder Fördermitteln.
Fazit: Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für Solar
Noch nie war es finanziell so attraktiv, auf Solarstrom umzusteigen. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer macht Photovoltaikanlagen nicht nur günstiger, sondern erhöht auch ihre Rentabilität spürbar. Wer in eine Solaranlage investiert, profitiert doppelt: von dauerhaft niedrigen Stromkosten und einem deutlich reduzierten Anschaffungspreis.
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