EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 - Solarpflicht für Neubauten kommt - Was Eigentümer jetzt wissen müssen

EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275: Solarpflicht für Neubauten kommt - Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Europäische Union hat im März 2024 eine wegweisende Reform verabschiedet: Die neue EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, die Installation von Solaranlagen auf Neubauten und Bestandsgebäuden bei Dachsanierungen schrittweise zur Pflicht zu machen. Ziel ist es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszubauen.

Was sieht die neue Richtlinie vor?

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) schreibt erstmals eine verbindliche Solarpflicht für bestimmte Gebäudetypen vor. Die konkreten Vorgaben lauten:

  • Ab 2027: Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten im Nichtwohngebäudebereich (z. B. öffentliche Gebäude, Bürogebäude, Gewerbebauten).
  • Ab 2028: Pflicht auch für bestehende Nichtwohngebäude, sobald größere Dachsanierungen durchgeführt werden.
  • Ab 2030: Neu errichtete Wohngebäude müssen verpflichtend mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden.

Diese Fristen sind in der Richtlinie festgelegt. Jeder Mitgliedstaat – darunter auch Deutschland – muss die Vorgaben bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht übertragen.

Was bedeutet das für Deutschland?

Deutschland hat bereits mit dem Solarpaket I und Landesgesetzen wie dem Berliner Solargesetz erste Schritte in diese Richtung unternommen. Die neue EU-Vorgabe bedeutet aber: In ganz Deutschland wird die Solarpflicht bald zur Regel – nicht mehr zur Ausnahme.

Das betrifft:

  • Bauträger und Projektentwickler, die neue Wohnhäuser planen,
  • Private Bauherren, die ab 2030 ein Haus errichten möchten,
  • sowie Eigentümer größerer Bestandsimmobilien, die Dachflächen sanieren wollen.

Es entsteht dadurch ein neuer Handlungsdruck – aber auch eine große Chance für Eigentümer und Investoren, den Wert ihrer Immobilie zu steigern und gleichzeitig langfristig Energiekosten zu sparen.

Solaran: Unterstützung für zukunftsfähiges Bauen

Bei Solaran begleiten wir Eigentümer und Bauherren auf dem Weg zur klimafreundlichen und solaren Immobilie. Die neue Richtlinie ist für viele ein Anlass, sich frühzeitig mit der technischen Machbarkeit und den wirtschaftlichen Vorteilen von Solaranlagen auseinanderzusetzen.

Wir helfen unter anderem bei:

  • der Dachflächeneinschätzung,
  • der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung,
  • der Auswahl geeigneter Systeme (Photovoltaik, Speicher, Steuerung),
  • sowie der Koordination mit Handwerkern und Fachplanern.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die neue EU-Gebäuderichtlinie macht deutlich: Die Zukunft des Bauens ist erneuerbar und dezentral. Wer schon heute in Photovoltaik investiert, ist nicht nur auf der sicheren Seite, sondern profitiert auch finanziell. Eigentümer sollten daher nicht bis 2027 oder 2030 warten, sondern bereits jetzt die Weichen für nachhaltiges, gesetzeskonformes und energieeffizientes Bauen stellen.

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