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Betrieb und Nutzung einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus
Selbstnutzung oder Volleinspeisung?
Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus, das einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, bringt spezifische Aufgaben und Abläufe mit sich, sobald die Anlage installiert und in Betrieb genommen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der erzeugte Strom genutzt und verwaltet wird – und wie die Gemeinschaft den laufenden Betrieb organisiert.
Weniger Komplexität = weniger Rendite
Noch vor Installation muss die WEG festlegen, wie der erzeugte Solarstrom genutzt wird. Eine weit verbreitete und unkomplizierte Variante ist die Volleinspeisung: Der gesamte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist, und die WEG erhält dafür eine feste Einspeisevergütung, die für 20 Jahre garantiert ist. Dieses Modell ist im laufenden Betrieb besonders einfach, da keine interne Verteilung oder Abrechnung des Stroms innerhalb der WEG nötig ist. Allerdings profitieren die Bewohner dabei nicht direkt vom günstigen Solarstrom. Außerdem sinkt die Einspeisevergütung regelmäßig (ausschlaggebend ist das Datum der offiziellen Inbetriebnahme), zu Stand 2025 rechnet sich eine PV-Anlage zur Volleinspeisung nur noch selten. Denkbar ist jedoch, eine Anlage bei einer günstigen Gelegenheit (z.B. Dachsanierung) aufzubauen, als Volleinspeisung für eine begrenzte Zeit zu nutzen, um einen Schwenk zu einem späteren Zeitraum (Kernsanierung, Mieterwechsel, Abstimmung Nutzerkonzept) anzustreben.
Eigenverbrauch per Allgemeinstrom
Entscheidet sich die WEG für den Eigenverbrauch, wird der Solarstrom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug oder Tiefgarage verwendet. Die Abrechnung ist hier überschaubar: Der Stromzähler für den Allgemeinstrom wird einfach durch den Solarstrom entlastet, und die Einsparungen kommen allen Eigentümer:innen zugute. Wartung und Instandhaltung der Anlage bleiben Aufgabe der WEG, die dafür meist einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abschließt oder einen Eigentümer mit der Organisation beauftragt.
Selbstnutzung in Wohneinheiten
Komplexer wird der Betrieb, wenn der Solarstrom auch in den einzelnen Wohnungen genutzt werden soll – etwa im Rahmen eines Mieterstrom- oder gemeinschaftlichen Gebäudeversorgungs-Modells. Hier übernimmt die WEG oder ein beauftragter Dienstleister die Stromlieferung und die Abrechnung mit den einzelnen Nutzer:innen. Das bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, etwa für die Erfassung der Verbrauchsdaten, die Abrechnung und die Kommunikation mit Netzbetreibern und Behörden. Viele WEGs lagern diese Aufgaben deshalb an spezialisierte Dienstleister aus, um den Betrieb zu erleichtern und rechtliche wie steuerliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.
Verantwortung liegt bei der WEG, Pflichten sollten klar verteilt sein
Unabhängig vom gewählten Modell bleibt die WEG für die laufende Wartung, die Überwachung der Anlage und die Koordination von Reparaturen verantwortlich. Es empfiehlt sich, einen festen Ansprechpartner innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, der mit der nötigen Vollmacht ausgestattet ist, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können. Die Kosten für Wartung, Reparaturen und eventuelle Versicherungen werden nach dem festgelegten Schlüssel auf die beteiligten Eigentümer:innen verteilt.
Fazit
Zusammengefasst: Der Betrieb einer PV-Anlage in der WEG ist im Modell der Volleinspeisung oder bei Nutzung für Allgemeinstrom besonders einfach zu handhaben. Werden komplexere Modelle wie Mieterstrom gewählt, steigt der organisatorische Aufwand, kann aber durch die Beauftragung von Dienstleistern reduziert werden. In allen Fällen profitieren die Eigentümer:innen von einer nachhaltigen Energieversorgung und langfristigen Kosteneinsparungen, wenn die Aufgaben im laufenden Betrieb klar geregelt und verteilt sind.
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