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Neues Gesetz stärkt Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern für Balkonkraftwerke
Neues Gesetz stärkt Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern für Balkonkraftwerke
Seit Juli 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer in Deutschland das gesetzlich verankerte Recht, steckerfertige Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt auf ihren Balkonen zu installieren. Diese Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 554 BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20 WEG) erleichtert den Zugang zu erneuerbarer Energie für Millionen von Haushalten.
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können solchen Installationen nur noch mit triftigen, dokumentierten Gründen widersprechen, beispielsweise bei Sicherheitsbedenken oder baulichen Einschränkungen.
Diese Gesetzesänderung ist Teil des Solarpakets I und zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Mietwohnungen zu fördern. Mit über der Hälfte der deutschen Bevölkerung, die in Mietverhältnissen lebt, stellt dies einen bedeutenden Schritt in Richtung einer breiteren Beteiligung an der Energiewende dar.
Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und können direkt an eine Steckdose angeschlossen werden. Sie ermöglichen es Mietern, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und so ihre Stromkosten zu senken. Die Kosten für solche Systeme liegen in der Regel zwischen 300 und 1.500 Euro, abhängig von Leistung und Ausstattung.
Mit dieser Gesetzesänderung wird der Weg für eine dezentrale und bürgernahe Energieversorgung geebnet, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bietet.
Bei Solaran unterstützen wir dich gerne bei der Planung und Umsetzung deines PV-Projekts. Balkonkraftwerke können dabei ergänzend oder auch als Haupt-Stromlieferant im Haus wirken. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung und erfahre, wie Du von den neuen Möglichkeiten profitieren können.
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